Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen

§1    Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen

und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir

hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

 

§2    Angebote und Aufträge

2.1   Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet

        sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die

        Auslieferung der Ware zustande.

2.2   Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren

        unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß

        gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher

        Vertragsinhalt werden.

 

§3    Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit

3.1   Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des

        Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den

        Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine

        angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß

        bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten.

        Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen

        sofort ohne Abzug fällig.

3.2   Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag

        auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns

        oder Dritte nicht pünktlich leistet.

 

§4    Preise

4.1   Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen

        wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.

4.2   Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag

        der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.3   Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate,

        ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit

        unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag

        der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine

        entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich

        der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den

        Rücktritt spätestens am dritten Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich

        Erklären. Eine Übersendung per Telefax oder Email genügt.

                

§5    Lieferzeit

5.1   Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie

        nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen

        gilt eine Lieferung innerhalb 7 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als

        rechtzeitig.

5.2   Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen

        Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit

        14 Tagen beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag

        zurückzutreten.

5.3   Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und

        unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert,

        so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für

        eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für

        Nachfristen bei Verzug.

5.4   Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum

        Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 4 Wochen

        Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch

        nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne

        Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.

5.5   Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind

        Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

 

§6    Versand

6.1   Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn

        über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen

        Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.

6.2   Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in

        zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.

 

§7    Zahlung

7.1   Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

7.2   Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht

        innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen

        Zahlungsaufstellung zahlt.

7.3   Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus

        der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig.

        In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter

        Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

7.4   Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung eines

        Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren werden nur

        erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst nach vollständiger Einlösung der

        Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu

        zahlen.

7.5   Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht

        werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer

        anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur

        befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

 

§8    Gewährleistung/Haftung

 

8.1   Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel,

        Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer

        Unverzüglich nach Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu

        rügen.

8.2   Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht

        rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und

        von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des

        Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung

        verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der

        Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist

        zur Nacherfüllung zu gewähren.

8.3   Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung

        einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung

        zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der

        Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den

        Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als

        fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung

        insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung)

        verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

8.4   Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer

        erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns

        verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden

        Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

8.5   Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des

        Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen

        Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des

        Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des

        typischerweise vorhersehbaren Schadens.

8.6   Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche

        Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der

        Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Angestellten,

        Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.7   Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder

        Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die

        auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an

        der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens

        ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

8.8   Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese

        Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung

        des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit

        die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen

        fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die

        in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen

        Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.

8.9   Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten

        Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist,

        gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und

        Erfüllungsgehilfen.

 

§9    Eigentumsvorbehalt

9.1   Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen

        aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über,

        wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich

        Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt

        hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier

        aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des

        Wechsels.

9.2   Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen

        sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der

        Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese

        Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

9.3   Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so

        können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige

        Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der

        Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der

        Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen

        Forderungen aufgerechnet.

 

§10  Erfüllungsort

        Der Erfüllungsort für Zahlungen ist 40764 Langenfeld, für unsere Warenlieferungen der Versandort.

§11  Datenverarbeitung

        Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung

        erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung

        eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation

        übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung

        unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das

        schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der

        Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

 

§12  Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

12.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der

        Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland

        hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

        sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen

        ist ausgeschlossen.

12.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung der Verkäufers

        abzutreten.

12.3 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches

        Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile - auch für Wechsel- und Scheckklagen -      .

        Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.